Herzlich Willkommen!

 

 

Über mich

Selbstständigkeit und Lebensqualität sind nicht nur zentrale Ziele der Ergotherapie – sie sind auch Werte, die mir persönlich sehr am Herzen liegen. Deshalb ist es mein Anliegen, Sie und Ihre Angehörigen dabei zu unterstützen, bedeutungsvolle Aktivitäten und alltägliche Aufgaben selbstbestimmt zu meistern – mit einer Ergotherapie, die individuell auf Ihre Bedürfnisse und Lebensumstände abgestimmt ist.

Seit über zehn Jahren bin ich als staatlich anerkannte Ergotherapeutin tätig und konnte in dieser Zeit umfassende berufliche Erfahrungen im Praxis- und Klinikkontext sammeln – sowohl in der Arbeit mit Erwachsenen, als auch mit Kindern. Im Februar 2022 schloss ich zudem erfolgreich mein Studium der Ergotherapie (B. Sc. OT) an der Zuyd Hogeschool (NL) ab. Um Ihnen eine gute und effektive Behandlung anbieten zu können, ist mir die Ausrichtung der Therapieinhalte nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und eine aktive Zusammenarbeit mit Ihnen besonders wichtig.

Je nach Verordnung findet die Ergotherapie in meinen Räumlichkeiten in Windach oder als Hausbesuch bei Ihnen zu Hause bzw. in einer sozialen Einrichtung statt. Hausbesuche kann ich im Umkreis von ca. zehn Kilometern um Windach herum leisten.

Zusatzqualifikationen:

Fachkraft für Unterstützte Kommunikation (Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V.)

Sensorischen Integrationstherapie (GSID®)

MarteMeo® Practitioner bei Virginie Puschmann, MarteMeo® Therapeut i.A.

Schwerpunkte

Die Schwerpunkte meiner Arbeit liegen in folgenden Bereichen:

    • Pädiatrie
    • Neurologie
    • Geriatrie

Unterstützte Kommunikation

Der Einsatz und die Möglichkeiten der Unterstützten Kommunikation im Rahmen der Ergotherapie liegen mir sehr am Herzen. Sich nicht oder nicht mehr lautsprachlich ausdrücken zu können, schränkt die Partizipation ein und kann sich negativ auf die Lebensqualität auswirken. Die Versorgung mit Hilfsmitteln aus dem Bereich der Unterstützten Kommunikation kann sowohl bei nicht-sprachlichen Kindern in Frage kommen, als auch bei Erwachsenen, die z.B. nach einem Schlaganfall Schwierigkeiten in der lautsprachlichen Artikulation haben.

Gerne berate ich Sie zu Möglichkeiten alternativer Kommunikationsformen, z.B.  dem Einsatz von Symbolkarten, Gebärden, Partnerscanning oder technologiebasierten Geräten.

Sensorisch Integrativer Behandlungsansatz

Damit Menschen in Handlung kommen können, die Umwelt erfahren und sich darin bewegen können, sind sie auf ihre verschiedenen Sinneskanäle und entsprechende Reize angewiesen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Handlung ist, dass Reize aufgenommen, gefiltert und verarbeitet werden. Sowohl die Aufnahme, als auch die Filterung und die Verarbeitung können beeinträchtigt sein, was sich auf das menschliche Verhalten auswirken kann. Schwierigkeiten der Sensorischen Verarbeitung können sich beispielsweise in Alltagssituationen zeigen:

    • Abwehr bestimmter Nahrungskonsistenzen
    • Abwehr von Berührungen oder bestimmten Materialien
    • Körperwahrnehmungsstörungen
    • Ängstlichkeit bei Bewegungsübergängen
    • starke motorische Unruhe
    • niedrige Körperspannung

Hinweise

Zuzahlung

Ab einem Alter von 18 Jahren fällt eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung für die Heilmittelverordnung an. Diese setzt sich zusammen aus 10 Euro Verordnungsgebühr + 10 % der Behandlungskosten. 

Honorarvereinbarung

Für die Zusammenarbeit wird das Honorar schriftlich vereinbart. Bitte halten Sie vor Beginn der Zusammenarbeit Rücksprache mit Ihrer Krankenkassen und evtl. der Beihilfe, ob und wie viel diese von den anfallenden Kosten übernimmt. Hierfür kann ich Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag zukommen lassen. Der schriftlich vereinbarte Rechnungsbetrag ist von Ihnen in jedem Fall zu zahlen, auch, wenn von Ihrer Krankenkasse oder der Beihilfe nur ein Teil übernommen wird. Die Berechnung des Honorars stützt sich auf die GebühTh Ergotherapie. Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, ich freue mich auf die Zusammenarbeit!

Termine werden exklusiv für Sie reserviert!

Sollten Sie einen Termin mal nicht wahrnehmen können, geben Sie bitte mindestens 24 Stunden vorher Bescheid. In diesem Zeitraum ist es meist noch möglich, den Termin neu zu vergeben.